Orwellscher Totalkontrollüberwachungsstaat-Faschismus des Demokratie vernichtenden imperialistischen tiefen Staates der BRD nimmt zu: Totalitär einschüchternd Freiheit unterdrückender schwerster empfindlicher Eingriff in die komplette Privatsphäre: ‚Weiterer Angriff auf die Privatsphäre: Schwarz-Rot drängt Staatstrojaner am Bundesrat vorbei‘

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Aktualisiert 23./26. Juni 17, 17:23 Uhr

Weiterer Angriff auf die Privatsphäre: Schwarz-Rot drängt Staatstrojaner am Bundesrat vorbei

Weiterer Angriff auf die Privatsphäre: Schwarz-Rot drängt Staatstrojaner am Bundesrat vorbei
https://deutsch.rt.com/inland/52788-weiterer-angriff-auf-privatsphare-schwarz-rot/

Auszug:

Entgegen verfassungsrechtlicher Bedenken beschließt die große Koalition in dieser Woche das Gesetz zum alltäglichen Einsatz von Staatstrojanern. Das Gesetzesvorhaben soll bis Ende der Woche verabschiedet werden. Die Privatssphäre wird, nach Vorratsdatenspeicherung und BND-Gesetz, mit diesem neuen Überwachungsgesetz stark beschnitten.

Zwecks Strafverfolgung sollen die Lizenzen für Quellen-Telekommunikationsüberwachung und heimliche Online-Durchsuchungen massiv ausgeweitet werden. Darauf einigten sich die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD in einem Änderungsantrag zu einem Gesetzentwurf, wodurch das Strafverfahren „effektiver und praxistauglicher“ werden solle.

Damit stehen die Rechtsgrundlagen für die Quellen-Telekommunikationsüberwachung und die Online-Durchsuchung in der Strafprozessordnung (StPO). Die Staatstrojaner können damit auch für die Verfolgung alltäglicher Kriminalität zum Einsatz kommen. Das Bundesverfassungsgericht hatte dieser Möglichkeiten zunächst nur im Fall konkreter Terrorrisiken durch das Bundeskriminalamt (BKA) zugestimmt.

Mehr lesen: Anis Amri und die Geheimdienste – Eine mehrteilige Spurensuche (I) https://deutsch.rt.com/inland/45895-anis-amri-und-geheimdienste-mehrteilige/

Sachverständige haben Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes in einer parlamentarischen Anhörung geäußert und dabei auch angemahnt, dass dies nicht im Einklang mit der Verfassung stehe. In dem Zusammenhang warnten sie vor einem „Trojaner-Blindfluggesetz“, welches eine „Kultur der IT-Unsicherheit“ mit sich bringe. Dennoch hat die große Koalition den Entwurf von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) beinahe unverändert übernommen.

Die Koalition hatte sich findig gezeigt, das Vorhaben ganz ohne Absegnung der Länder durchzuwinken. Indem sie das Vorhaben in einen Gesetzesentwurf bezüglich Fahrverbote für Straftäter einband, umging Schwarz-Rot den Bundesrat.

CCC Updates @chaosupdates

Schwerste Grundrechtseingriffe Quellen-TKÜ & Online-Durchsuchung: Wenn der Staat zum Hacker wird

Experten rechnen mit Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht.

Mehr lesen: Bundesregierung legalisiert Massenüberwachung durch BND – Gesetz kommt noch im Oktober https://deutsch.rt.com/inland/41623-bundesregierung-legalisiert-massenuberwachung-durch-bnd/

Staat wird zum Hacker: Bundesregierung macht weg frei für Überwachung von WhatsApp & Co
https://deutsch.rt.com/inland/52856-staat-wird-zum-hacker-bundesregierung/

Auzüge:

Der Bundestag hat am Donnerstag den Weg für die umstrittene Überwachung von Kommunikation über Messenger-Dienste wie WhatsApp freigemacht. Die Daten sollen dabei direkt auf den Geräten vor der Verschlüsselung oder nach der Entschlüsselung abgegriffen werden. Dafür müssten die Behörden sogenannte Staatstrojaner auf der Technik installieren. Die Verschlüsselung soll nach Bekunden der Bundesregierung nicht angegriffen werden.

Der Bundestag verabschiedete das Gesetz mit dem einprägsamen Titel „zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens“. In dem Gesetz ist in allgemeiner Form davon die Rede, dass „mit technischen Mitteln in von dem Betroffenen genutzte informationstechnische Systeme eingegriffen wird“.

Datenschutz-Probleme und möglicher Missbrauch durch Behörden

Das Gesetz ist umstritten, unter anderem weil Datenschutz-Probleme und ein Missbrauch von den Behörden bewusst nicht geschlossener Sicherheitslücken befürchtet werden. Zudem wird die Frage aufgeworfen, ob die Reichweite der Maßnahmen mit der Verfassung vereinbar ist.

Datenschutz-Probleme und möglicher Missbrauch durch Behörden

Das Gesetz ist umstritten, unter anderem weil Datenschutz-Probleme und ein Missbrauch von den Behörden bewusst nicht geschlossener Sicherheitslücken befürchtet werden. Zudem wird die Frage aufgeworfen, ob die Reichweite der Maßnahmen mit der Verfassung vereinbar ist.

Der Grünen-Abgeordnete Hans-Christian Ströbele kritisierte in der Aussprache auch das Verfahren, in dem die Überwachungspläne in Form einer Gesetzesänderung eingebracht wurden. „Das ist ein Hau-Ruck-Verfahren, das unzulässig ist, wenn es darum geht, ein Gesetz zu machen, das mehr als damals der große Lauschangriff in die Grundrechte der Bürger eingreift“, sagte er. „Dieses Gesetz muss spätestens in Karlsruhe fallen“, forderte Ströbele mit Blick auf das Bundesverfassungsgericht.

Aus der IT-Branche kamen Warnungen vor weniger statt mehr Sicherheit durch das Gesetz. „Bei der jetzt beabsichtigten Ausweitung der Quellen-Überwachung müssen technologische Sicherheitslücken und Schwachstellen genutzt oder geschaffen werden, die zum Beispiel auch von organisierten Cyberkriminellen genutzt werden können – so wie dies kürzlich bei WannaCry der Fall war“, kritisierte am Donnerstag der Digitalverband Bitkom. Der Erpressungstrojaner „WannaCry“ hatte Hunderttausende Computer weltweit über eine Sicherheitslücke befallen, die ursprünglich vom US-Abhördienst NSA ausgenutzt wurde, aber durch ein Datenleck an die Öffentlichkeit geriet. (dpa/ rt deutsch)

Das wird nicht durchgehen, weil das unmissverständlich  orwellscher Totalkontrollüberwachungsstaat-Faschismus ist, das kann vom Bundesverfassungsgericht unmöglich zugunsten des Demokratie vernichtenden imperialistischen tiefen Staates der imperialistisch missbrauchten BRD entschieden werden: Das ist totalitär einschüchternd Freiheit unterdrückender schwerster empfindlicher Eingriff in die komplette Privatsphäre: Das wird eine Verfassungsklage geben die sich gewaschen haben wird, die nämlich zugunsten der Kläger entschieden werden muss.

Falls das Bundesverfassungsgericht nicht zugunsten der Kläger/Beschwerdeführer entscheidet, entscheidet es zugunsten des Demokratie vernichtenden  imperialistischen tiefen Staates der imperialistisch vergewaltigten BRD und kann damit nur noch als Bestandteil des Demokratie vernichtenden  imperialistischen Faschismus betrachtet werden.

Hier haben Sie übrigens den Hinweise von der „Bundesregierung“ (Marionetten-Sprachrohre des Welt-imperialistisch mit-terrorisierenden tiefen Staates der BRD) selbst darauf, dass denen die Verschlüsselung egal ist, denn die haben die Mittel, um gewöhnliche einfache Verschlüsselungen wie beispielsweise die in whatsapp schnell knacken zu können:

‚Die Verschlüsselung soll nach Bekunden der Bundesregierung nicht angegriffen werden. ‚

Nachtrag, 26. Juni 17 – NetzDG: Neben Privatjustiz jetzt auch Paralleljustiz

NetzDG: Neben Privatjustiz jetzt auch Paralleljustiz
https://qpress.de/2017/06/26/netzdg-ergaenzend-zur-privatjustiz-jetzt-paralleljustiz/

(Anmerkung: Um im Text enthaltene Links und Grafiken zu sehen bitte die Seite besuchen)

Deutsch Absurdistan: Der Löschwahn des bundesdeutschen Justiz-Gnoms (Maas, Hai&Co.) scheint völlig außer Kontrolle zu geraten. Nachdem sich die sozialen Netzwerke eher genervt von der ihnen zugedachten Justiz-Privatisierung zeigten, legt der Rechtsbeuge-Wichtel noch einmal nach. Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz bleibt aber nicht sein alleiniges Stiefkind, wie es ausschaut, wird es ein einträchtiges Findelkind der GroKo. Im Endergebnis schafft der Justizminister mit seinem letzten Wurf so eine Art Paralleljustiz, damit möchte er der harschen Kritik an Privatisierung der Rechtsprechung geschickt entfliehen.

In der großen Koalition, sprich bei den Bundestagsabgeordneten scheint “Staatskunde” nicht unbedingt das Lieblingsfach zu sein. Lieber geht man in die Lobby, Schampus schlürfen. Das darf man daraus ableiten, dass sich die MdB’s über die sogenannte Gewaltenteilung kaum mehr Gedanken machen. Vielleicht liegt es auch an dem Fraktionszwang, der die Denkfähigkeit sämtlicher MdB’s drastisch zu degenerieren scheint. Kurz und gut, jetzt soll im Justizministerium eine stille “Löschecke” eingerichtet werden, an die sich die sozialen Netzwerke wenden dürfen, wenn sie sich bei der Privatjustiz überfordert fühlen sollten.

Keiner weiß genaues nicht

An dieser Stelle wird bereits ein wenig Häme zu den Neuerungen des NetzDG ausgegossen: Koalition einigt sich beim Gesetz gegen Hass im Netz … [TAZ]. Danach beteuert Maas eiligst, dass es gar keine Änderungen sind, sondern lediglich Klarstellungen im Gesetzestext. Da lässt nur seine neue Brille den etwas blassen Heiko noch schneidiger dreinschauen. Die Abgeordneten müssen das auch nicht verstehen. Es reicht wenn die im entscheidenden Moment im Bundestag die Hand dafür heben, um das Gesetz noch in dieser Legislatur durchzupeitschen. Damit hoffen sich SPD und CDU im Endspurt des Wahlkampfes vor zu viel Hohn und Spott aus dem Netz schützen zu können. Ansonsten bedürfte es ja der Eile nicht.

Demnach haben sich die Fachpolitiker der Koalitionsfraktionen, gemeinsam mit dem Justizressort auf mehrere Änderungen verständigt. Ergänzend zur vorgeschalteten Privatjustiz der Plattformbetreiber soll also irgendwo im Dunstkreis des Justizministeriums ein “Gremium” eingerichtet werden. Selbiges soll über Fälle entscheiden, die den Netzwerkbetreibern zu heiß erscheinen. Das Gremium wird dem Justizministerium unterstehen und sehr unabhängig sein, wie sich das für eine neutrale Einrichtung gehört. Die genaue Besetzung und Ausgestaltung des Gremiums ist derweil völlig unklar, aber solche Kleinigkeiten müssen ein so essentielles Gesetz nicht hindern.

Regulierte Selbstregulierung

Die Kreativität unseres entrückten Maasianers scheint damit ebenfalls neue Höchststände zu feiern. Das zumindest unabhängig und plural zu besetzende Gremium, welches von einer staatlichen Stelle eingesetzt und kontrolliert werden müsse, soll dann die nötige Staatsferne besitzen, um so unparteiische Entscheidungen treffen zu können. Irgendwie erinnert das Vorhaben an die Staatsferne des Beitragsservice. Alle Staatssender sind ziemlich staatsfern! Außer bei ihrer Beaufsichtigung und bei der Vollstreckung der Propagandaabgabe! Da nutzt man aus Gründen der Effektivität doch lieber staatsnahe Inkasso-Dienste wie Finanzamt, Stadtkassen und andere Einrichtungen, die einfach mal zum Vollstrecken vorbeikommen können.

Dem Vernehmen nach müssen jetzt nur noch die Fraktionsspitzen der Einigung zustimmen und schon kann die Lösch-Party beginnen. Das Fraktionsstimmvieh ist bereits im Sommerfrische-Modus und wird daher unkommentiert für jeden Mist die Finger heben. Somit könnte der Bundestag in der kommenden Woche – der letzten Sitzungswoche vor der Sommerpause – abschließend über das Gesetz entscheiden. Mal sehen wie viel Abgeordnete noch vor dem “Verrat” eigenständig darauf kommen, dass der Staat eigentlich drei Gewalten kennt. Die Legislative, die Exekutive und … oh Wunder, die Judikative. Leider steht derzeit kein sinnvoller Entwurf zur Eindämmung von Regierungskriminalität auf der Gesetzes-Agenda des Maas’losen Justizministers … schade! Das erscheint dringlicher denn je.

Das kommentierte ich dazu:

https://qpress.de/2017/06/26/netzdg-ergaenzend-zur-privatjustiz-jetzt-paralleljustiz/#comment-28416

“Mal sehen wie viel Abgeordnete noch vor dem “Verrat” eigenständig darauf kommen, dass der Staat eigentlich drei Gewalten kennt. Die Legislative, die Exekutive und … oh Wunder, die Judikative. Leider steht derzeit kein sinnvoller Entwurf zur Eindämmung von Regierungskriminalität auf der Gesetzes-Agenda des Maas’losen Justizministers … schade! Das erscheint dringlicher denn je.”

Wie Recht du doch hast.

Was ich feststelle: Es handelt sich um waschechten Faschismus.

Was ich noch feststelle: Kaum jemand traut sich das auch so zu schreiben.

Siehe auch:

Warum die imperialistische EU aufgelöst und in eine föderative EU gewandelt werden muss
http://www.freudenschaft.net/19/06/2017/warum-die-imperialistische-eu-aufgeloest-und-in-eine-foederative-eu-gewandelt-werden-muss/