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ZUR ALLGEMEIN BEWUSST MACHENDEN ERINNERUNG – 23. MÄRZ 1933: ERMÄCHTIGUNGSGESETZ
WIR, DAS INDEMNITÄT-KRIMINELL GETÄUSCHTE VOLK, WOLLEN DAS INDEMNITÄT-KRIMINELL GRUNDGESETZE IGNORIEREND GRUNDRECHTE AUFHEBENDE, DEMOKRATIE VOLLSTÄNDIG VERHINDERNDE ERMÄCHTIGUNGSGESETZ NICHT!
WENN DIE INDEMNITÄT-KRIMINELL IRREGELEITETE, DIES JEDOCH INZWISCHEN BEREITS LÄNGST ALLES WISSENDE DEUTSCHE BEAMTENSCHAFT UNS NICHT HILFT UND DAS APOKALYPTISCH IMPERIALELITARISTISCH FASCHISTISCHE, KAPITALBETRÜGERISCH INDEMNITÄT-KRIMINELL TÄUSCHENDE, DESPOTISCH MACHT ZWECKENTFREMDENDE, STAATSTERRORISTISCH DEMOKRATIE(N) VERHINDERNDE, VOLLKOMMEN UNZULÄSSIGE DEUTSCHE HOCHVERRÄTER-REGIME NICHT HANDLUNGSUNFÄHIG MACHT, DANN MUSS DAS VOLK SEINE SOUVERÄNITÄT SELBST VERTEIDIGEN; DIE WIDERSTANDSLEISTUNG NACH ARTIKEL 46 GG GEGEN VERHINDERUNG DER DEMOKRATIE ENTSPRECHEND WIRKSAM EINSETZEN.
DAS VOLLKOMMEN UNZULÄSSIGE DEUTSCHE REGIME IST HIERMIT WIEDERHOLT AUFGEFORDERT FREIWILLIG ABZUTRETEN.
ES KANN FÜR DEN MOMENT NOCH STGB § 83A FÜR SICH EINSETZEN.
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