In folgenden Interview https://youtu.be/FS055-aNb9M spricht der Familienrichter Hans Christian Prestien deutlich über die wirkliche Rechtslage, wenn Kinder in den Schulen zu einer Testung und Maskenpflicht gezwungen werden. Hochbrisante Informationen, die uns keiner der Verantwortungslosen in Politik und Medien gibt. Das Problem unserer Zeit ist Verantwortungslosigkeit. Nehmt die Lehrer, Erzieher und Schulleiter in die Verantwortung, die sich jetzt auf Anordnungen von oben berufen. Sie sind die Ausführenden und sie sind dafür verantwortlich und haftbar.
Paragraph 225 Strafgesetzbuch sagt:
„Mißhandlung von Schutzbefohlenen
(1) Wer eine Person unter achtzehn Jahren oder eine wegen Gebrechlichkeit oder Krankheit wehrlose Person, die
1. seiner Fürsorge oder Obhut untersteht,
2. seinem Hausstand angehört,
3. von dem Fürsorgepflichtigen seiner Gewalt überlassen worden oder
4. ihm im Rahmen eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses untergeordnet ist,quält oder roh mißhandelt, oder wer durch böswillige Vernachlässigung seiner Pflicht, für sie zu sorgen, sie an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.“
https://dejure.org/gesetze/StGB/225.html
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https://t.me/Artikel_20_4_GG/4341
Außerdem trifft StGB § 226 zu.
Schwere Körperverletzung
https://dejure.org/gesetze/StGB/226.html
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Eine der Grundlagen
BGB § 226 Schikaneverbot
https://dejure.org/gesetze/BGB/226.html
**Siehe dazu auch:**
https://t.me/Artikel_20_4_GG/4347
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