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AKTUALISIERUNG: Bahner nimmt Interim-Vertretung der Indemnität-kriminell beraubten Volkssouveränität der Indemnität-kriminell zweckentfremdeten Bundesrepublik Deutschland ein

Aktualisiert

Anmerkung dazu folgt nach Lektüre der PDF von Bahner; das sieht zunächst einmal so aus, als habe Bahner die Interims-Vertretung der vom staatsterroristischen Regime nun vollständig geraubten Volkssouveränität eingenommen, was von mir natürlich nicht nur längst – und das als einziger überhaupt – öffentlich gefordert wurde, sondern dann natürlich auch unterstützt wird; mehr dazu nach der Lektüre der PDF von Bahner.

Nachtrag, Anmerkung:

Nach Lektüre der PDF von Bahner wird Bahners Verordnung als zusätzliche Demokratieverhinderung und Krankheitsförderungerweiterung beseitigende, jedoch noch ausbauungswürdige Heilverordnung und somit als einleitend unterstützungswürdig erfasst, welche wie gesagt jedoch noch ausgebaut werden muss, weil dies nur als ein einleitender Anfang betrachtet werden kann und nämlich noch nicht das eigentliche, ursächliche Hauptproblem beim Namen nennt und auch noch keine Korreturforderung dazu stellt.

Weltweit kritisieren täglich mehr werdende Wissenschaftler, Professoren, Doktoren, Virologen, man darf sagen Experten – bislang inzwischen über sechzig an der Zahl – die vollkommen überzogenen, Grundrechte (!) raubenden „Maßnahmen“ und belegen damit, dass es sich mit der Corona-Welle um eine ungefährlichere Angelegenheit als mit Influenza handelt und dass es sich mit der Corona-Übertreibung hintergründig somit um eine Vorwand-Konstruktion handelt, um den stattfindenden gigantischen, kapitalbetrügerisch nötigend rauberpresserischen Ermächtigungsbetrug mit gleichzeitiger (!) Widerstandsunterdrückung durchziehen zu können, der in der Indemnität-kriminell zweckentfremdeten BRD „politisch“ sogar mit dem 23. März signalisiert wird, somit ganz ungeniert kackbraundreist-frech – hochmütig ! – offen imperialelitaristisch-nazifaschistisch Macht zweckentfremdenden Staatsterrorismus signalisierend.

Im Klartext: Die bis heute nicht beseitigte, aus dem apokalyptischen deutschen Imperialwesen stammende, völkerrechtswidrige, verfassungswidrige, imperialelitaristisch faschistisch Macht zweckentfremdende, staatsterroristisch bevormundende ‚Indemnität‘ ermöglichte die imperialelitaristisch faschistisch Indemnität-kriminell Macht zweckentfremdenden, staatsterroristischen, unzulässigen Ermächtigungen des 23. März (19)33 und des 23. März (20)20.

Es muss somit noch ausreichend ausbauend nachgebessert werden, denn von einer deutschen Interimvertretung muss die vom Volk zu entscheidende Korrektur der völkerrechtswidrig, verfassungswidrig, somit absurd Indemnität-kriminell gestörten Verfassung eingeleitet und es müssen somit entsprechende Gesetzesanpassungen umgesetzt werden. Andernfalls kann auch Bahner nicht ernst genommen werden, weil sie sonst lediglich die Wiederherstellung des Mangelzustands vor der unzulässigen Ermächtigung des 23. März (20)20 fordert; es muss natürlich die zu der unzulässigen Ermächtigung führende, nämlich die aus dem apokalyptischen deutschen Imperialwesen stammende – UND BIS HEUTE NICHT BESEITIGTE – Absurdität der imperialelitaristisch faschistisch bevormundenden, staatsterroristischen Indemität aus der Verfassung beseitigt werden, mit welcher imperialelitaristisch faschistisch Indemnität-kriminell der Abschluss der somit nicht etwa ‚toten‘, sondern mit unzulässig bevormundender, Demokratie verhindernder Gewalt unterdrückten Novemberrevolution bis heute verhindert wurde.

Und nun wollen wir doch mal schauen, ob das ganze, inklusive Bahner, ein ‚geheimdienstliches‘ und sich imperialelitaristisch über uns lustig machen (uns verhöhnen) wollendes Spektakel ist, welches uns deren bis zur Weißglut überreizende, unnachgiebige Ignoranz – vollkomnene Respektlosigkeit gegenüber Völkerrecht vorführen soll – oder ob Bahner tatsächlich auf der Seite der Befreiung davon steht, auf der Seite der Befreiung vom Sadismus der imperialelitaristisch faschisrisch bevormundenden Despoten, welche staatsterroristisch uns weiterhin dazu nötigen wollen uns masochistisch deren apokalyptischen „Politik“ zu unterwerfen, NEIN! – nämlich genau das muss hier und jetzt und ein für alle mal beendet werden; um nichts anderes geht es hier nämlich:

  1. Beseitigung der Absurdität der aus dem apokalyptischen deutschen Imperialwesen stammenden imperialelitaristisch faschistisch bevormundenden Indemnität im somit völkerrechtswidrigen, verfassungswidrigen Teil des Artikel 46 GG; ersetzen mit Waffenexportverbot und Auflösung aller Geheimdienste.

  2. Strikte Trennung von Staat und Religionideologie, um ideologische imperialistische und somit apokalyptische Einflüsse zu unterbinden.

  3. Austrittsankündigung aus der obsoleten, Imperialismus durchsetzenden, somit apokalyptischen NATO

  4. Austrittankündigung aus der allanmaßenden – wie die NATO – vollkommen obsoleten imperialistischen und somit apokalyptischen „Europäischen“ Lügen-Union, sowie Einleitung des Erlasses einer rechtsverbindlichen Resolution, welche USA auffordert das die natürliche Zusammenarbeit der Nationen Eurasiens verhindernde gesamte US-Militär, inclusive aller US-Atomwaffen unverzüglich abzuziehen vom Territorium der Bundesrepublik Deutschland. Diese Resolution kann als Vorlage für die anderen Nationen Westeuropas dienen, in welchen ebenfalls nicht dort hin gehöriges US-Militär und US-Atomwaffen stationiert sind. Abschließend ist die Erstellung einer global (international) konföderativ wirtschaftlich reziprok vorgehenden, Nationen und Kulturen wahrenden, somit allgemeinen Frieden ermöglichenden statt Kriege provozierenden Westeuropäischen Föderation in Erwägung zu ziehen, weil auf diese Weise eine schnelle wirtschaftliche wie sodann möglich allgemeine Angleichung und Zufriedenheit erfolgt.

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Bahner erklärt Shutdown mit sofortiger Wirkung für beendet

Corona-Auferstehungs-Verordnung
vom 11. April  2020

Erlassen durch Beate Bahner auf Grundlage der Art. 1 GG (Menschenwürde), Art. 2 GG (Handlungsfreiheit), Art. 4 GG (freie Religionsausübung), Art. 5 GG (Meinungsfreiheit), Art. 6 GG (Schutz der Ehe, Familie und Kinder), Art. 7 GG (Schulwesen), Art. 8 GG (Versammlungsfreiheit), Art. 9 GG (Vereinigungsfreiheit), Art. 11 GG (Freizügigkeit), Art. 12 GG (freie und ungehinderte Berufsausübung), Art. 14 GG (Eigentumsgarantie), Art. 20 Abs. 4 GG (Recht zum Widerstand), §§ 1, 12 a BRAO (anwaltliche Pflicht zur Wahrung der verfassungsmäßigen Ordnung)

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